ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Möbelspedition / Umzugsunternehmen
  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Umzugs-, Transport- und Lagerleistungen zwischen GOLDGRUZ UMZUG (Inhaber: Loza Volodymyr) (nachfolgend „Möbelspediteur“) und dem Auftraggeber.

    Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

    Die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere §§ 451 ff., sowie die Allgemeinen Lagerbedingungen (ALB) gelten ergänzend.

  2. Vertragsgegenstand

    Der Möbelspediteur verpflichtet sich zur Durchführung von Umzugs-, Transport- und ggf. Lagerleistungen gemäß dem individuell erstellten Angebot.

    Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.

  3. Preise und Zahlung

    Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem Angebot.

    Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  4. Rücktritt / Stornierung des Auftrages

    Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wird folgende pauschale Entschädigung fällig:

    • bis 3 Wochen vor dem Auftragstermin: 30 % des Netto-Auftragswertes
    • bis 2 Wochen vor dem Auftragstermin: 50 % des Netto-Auftragswertes
    • bis 1 Woche vor dem Auftragstermin: 80 % des Netto-Auftragswertes
    • innerhalb von 7 Tagen vor dem Auftragstermin: 100 % des Netto-Auftragswertes

    Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:

    • sämtliche Gegenstände transportfertig verpackt sind
    • Schränke und Möbel leer sind
    • vereinbarte Vorbereitungen eingehalten werden

    Er hat den Möbelspediteur unverzüglich über Änderungen zu informieren.

    Nicht angekündigter Mehraufwand kann zu Nachberechnungen führen. Nicht angekündigter Minderaufwand entbindet nicht von der Zahlung des vereinbarten Preises.

  6. Mehrleistungen und Zusatzkosten

    Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. Mehrmengen, Wartezeiten oder nicht angekündigter Mehraufwand), werden gesondert berechnet.

    Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis zu folgenden Nettosätzen:

    • 40,00 € pro Stunde und eingesetztem Mitarbeiter
    • 30,00 € pro Stunde für Fahrzeuge bis 3,5 t

    Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.

  7. Verpackungsmaterial

    Dem Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Verpackungsmaterial (z. B. Umzugskartons, Kleiderboxen oder sonstige Transporthilfsmittel) bleibt Eigentum des Möbelspediteurs, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Verpackungsmaterial pfleglich zu behandeln und nach Abschluss der Arbeiten bzw. nach Aufforderung durch den Möbelspediteur vollständig zurückzugeben.

    Die Rückgabe erfolgt nach vorheriger Terminabsprache. Bis zur Rückgabe verbleibt das Material im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

    Für beschädigtes, verlorenes oder nicht zurückgegebenes Verpackungsmaterial behält sich der Möbelspediteur vor, eine entsprechende Ersatz- bzw. Nutzungsgebühr zu berechnen.

    Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb angemessener Frist, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Verpackungsmaterial in Rechnung zu stellen.

    Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  8. Lagerung

    Die Lagerung erfolgt gemäß den Allgemeinen Lagerbedingungen (ALB).

    Die Abrechnung der Lagerkosten erfolgt monatlich im Voraus. Angefangene Monate werden voll berechnet. Die Mindestabrechnung beträgt einen Monat.

    Zusatzleistungen im Rahmen der Lagerung werden gesondert berechnet.

  9. Haftung

    Die Haftung des Möbelspediteurs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB (§§ 451 ff.).

    Die Haftung ist auf 620 EUR je Kubikmeter des zur Vertragserfüllung benötigten Laderaums begrenzt.

    Eine Erhöhung der Haftung durch Wertdeklaration kann gegen gesonderte Vereinbarung erfolgen.

  10. Haushaltsauflösungen – Haftung

    Bei Haushaltsauflösungen ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Gegenstände und Möbel, die nicht entsorgt werden sollen, insbesondere persönliche Gegenstände, Wertsachen und dokumentationspflichtige Unterlagen, vor Beginn der Arbeiten aus dem Objekt zu entfernen oder eindeutig und sichtbar zu kennzeichnen sowie gesondert bereitzustellen. Für versehentlich entsorgte Gegenstände, die nicht entsprechend gekennzeichnet oder separiert wurden, übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung. Die Haftung bleibt unberührt, sofern dem Möbelspediteur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

  11. Haftungsausschlüsse

    Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermeidbar waren (höhere Gewalt, unabwendbare Ereignisse).

    Weitere Haftungsausschlüsse ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften sowie den gesondert übergebenen Haftungsinformationen.

  12. Versicherung

    Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, eine zusätzliche Absicherung (z. B. Transportversicherung oder Lagerungsversicherung) gesondert zu vereinbaren.

    Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

  13. Selbstbeteiligung

    Im Schadenfall kann eine Selbstbeteiligung gemäß den Versicherungsbedingungen des Möbelspediteurs zur Anwendung kommen, sofern dies im Auftrag vereinbart wurde.

  14. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    Es gilt deutsches Recht.